Als Selbständiger sind Sie stets verpflichtet eine Einkommensteuererklärung und auch eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Teil der Einkommensteuererklärung dann auch regelmäßig die Anlage EÜR und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Sie haben die Wahl, ob Sie ihre Buchhaltung einschließlich Umsatzsteuervoranmeldungen während des laufenden Jahres selbst erstellen und mir dann Anfang des nächsten Jahres die Unterlagen zur Erstellung des Jahresasbchlusses und der notwendigen Jahressteuererklärungen bringen. Oder ob ich schon während des laufenden Jahres für Sie die Buchhaltung erledige und die Umsatzsteuervoranmeldungen abgebe.
Notwendige Unterlagen zur Erstellung der Buchhaltung sind
- vollständige Ausgangsrechnung
- vollständige Eingangsrechnung
- Kontoauszüge sämtlicher Betriebskonten
- ggfl. Kassenbuch
- ggfl. langfristige Verträge
Ich kann auf dieser Basis dann den Jahresabschluss für Sie erstellen und Sie darüberhinaus auch bei allen wesentlichen Fragen Ihres Unternehmens beraten, soweit steuerliche Belange betroffen sind. Je früher Sie kommen oder mit über geplante Veränderungen unterrichten, desto eher kann ich Sie beraten und mit Ihnen gemeinsam den wirtschaftlich und steuerlich besten Weg herausarbeiten.