Gemeinnützige Vereine unterliegen der besonders aufmerksamen Beobachtung der Finanzämter und müssen die Regelungen der Abgabenordnung akribisch beachten, da ansonsten der Verlust der Gemeinnützigkeit und die Gefahr der Spendenhaftung drohen.
Vereine sind dabei den Grundstätze der
- Ausschließlichkeit
- Unmittelbarkeit
- Selbstlosigkeit
- Vermögensbindung
verpflichtet.
Ich kann Ihnen helfen,
- die Satzung Ihres Vereines auf die Vereinbarkeit mit der AO zu prüfen
- den erstmaligen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu stellen
- die Buchhaltung Ihres Vereins zu führen
- den notwendigen Jahresabschluss und die Steuererklärungen zu erstellen
- die Gemeinnützigkeitserklärung zu erstellen
- einen Antrag auf Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung zur Abgeltungssteuer zu stellen