Gemeinnützige Vereine unterliegen der besonders aufmerksamen Beobachtung der Finanzämter und müssen die Regelungen der Abgabenordnung akribisch beachten, da ansonsten der Verlust der Gemeinnützigkeit und die Gefahr der Spendenhaftung drohen.

Vereine sind dabei den Grundstätze der verpflichtet.

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