"Judex non calculat"
Nach diesem klassischen Ausspruch ist auch heute noch die Juristenausbildung ausgerichtet und geht damit an der Lebenswirklichkeit junger Anwälte, die gerade ihre eigene Kanzlei gründen völlig vorbei.
Da sie in Fragen der Buchhaltung und der eigenen steuerlichen Pflichten oft nur unzureichend ausgebildet und informiert sind führt die häufig anzutreffende Methode des Try-and-Error im Zweifel zu unangenehmen Situationen mit der Finanzverwaltung oder auch der Rechtsanwaltskammer.
Die frühzeitige Beratung auf diesem Gebiet kann somit viel Zeit, Geld und Nerven sparen. Das sind Ressourcen, die man gerade in der ersten Phase der Niederlassung besser in seine eigenen Mandate steckt.
Die Kanzlei Meinecke hat sich daher auf die Bedürfnisse junger Kollegen spezialisiert und bietet folgende Leistungen insbesondere während der Gründungsphase und der ersten Jahre der selbständigen Kanzleiführung an:
- Existenzgründungsberatung insbesondere die Erstellung von Businessplänen mit Planungsrechnungen, Liquiditäts- und Rentabilitätsprognosen
- praktische Einführung in die steuerlichen und buchhalterischen Erfordernisse einer Rechtsanwaltskanzlei
- Einrichtung einer Buchhaltung
- Erstellung notwendiger Voranmeldungen für Umsatzsteuer und Lohnsteuer
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Erstellung der beruflichen und privaten Steuererklärungen