Viele Menschen sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, zB wenn sie
- die Steuerklassen 3/5 gewählt haben
- Kindergeld beziehen
- neben ihrem Gehalt noch Einkünfte von mehr als 400,- Euro haben
- Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten haben
Für die meisten Menschen, die nicht verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann sich die Abgabe finanziell lohnen. Statistisch gesehen erhält jeder Arbeitnehmer 350,- Euro aufgrund seiner Steuererklärung zurück - bei kompetenter Beratung ist es oft mehr.
Eine Einkommensteuererstattung ist insbesondere möglich wenn Sie
- Werbungskosten von mehr als 920,- Euro haben
- einen weiteren Weg als 15 km zur Arbeit zurücklegen
- in Ihre Aus- oder Weiterbildung investiert haben
- wegen Ihrer Arbeit umgezogen sind
- während des Jahres eine neue Arbeitsstelle angetreten haben
- Sie Handwerkerleistungen bezahlt haben
- Sie hohe Krankheitskosten hatten, die nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden
- usw.
Für einen ersten Termin benötige ich nach Möglichkeit folgende Informationen und Dokumente:
- Informationen über Ihre familiäre Situation (Familienstand, Kinder, Religionszugehörigkeit, Grad der Behinderung)
- Informationen über Ihre Versicherungen (Haftpflicht (auch Kfz), Rentenversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung)
- Information über Ihr Einkommen
- Quittung zur Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Arztrechnungen, die die Krankenversicherung nicht gezahlt hat,
- Nebenkostenabrechung
- Handwerkerrechnungen, Rechnungen von Reinigungskräften, Haushaltshilfen etc.
- Kinderbetreuungskosten
Bei Arbeitnehmern
- Lohnsteuerbescheinigung
- Kosten, die mit der Berufstätigkeit zusammenhängen
- Umzugskosten
- Kosten der doppelten Haushaltsführung
- Reisekosten
- Fortbildungskosten, Ausbildungskosten
Bei Rentnern
- aktuellen Rentenbescheid
- Rentenbescheid des Jahres 2005
- Versicherungsunterlagen
- Nachweis über sonstige Einnahmen wie Vermietung oder Kapitalerträge